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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 24.02.2000, Aktenzeichen: V R 89/98 



BFH – Aktenzeichen: V R 89/98

Urteil vom 24.02.2000


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Überträgt der Veräußerer eines unbebauten Grundstücks dem Erwerber mit dem Grundstück gegen Entgelt sog. bauvorbereitende Leistungen zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück (u.a. Architektenleistungen in Bezug auf die Baugenehmigung und die Rohbauerstellung), ohne dass Lieferungsgegenstand das bebaute Grundstück ist, so werden diese zusätzlichen Leistungen nicht von der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG für die Grundstückslieferung umfasst.

UStG 1980 § 4 Nr. 9 Buchst. a

Urteil vom 24. Februar 2000 - V R 89/98 -

Vorinstanz: FG Berlin (EFG 1998, 1702)
Rechtsgebiete:UStG 1980
Vorschriften:UStG 1980 § 4 Nr. 9 Buchst. a,

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