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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 24.02.2000, Aktenzeichen: IV R 62/98 



BFH – Aktenzeichen: IV R 62/98

Urteil vom 24.02.2000


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

1. Ein einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille ist regelmäßig auch dann anzunehmen, wenn die einzigen Gesellschafter des Besitz- und des Betriebsunternehmens in der Weise an beiden Unternehmen beteiligt sind, dass der eine Gesellschafter über die Mehrheit der Anteile am Besitzunternehmen verfügt, der andere dagegen über die Mehrheit der Anteile am Betriebsunternehmen.

2. Der Beschluss des BVerfG vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34) berührt die Grundsätze betreffend die personelle Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nicht.

EStG § 15 Abs. 2

Urteil vom 24. Februar 2000 - IV R 62/98 -

Vorinstanz: Niedersächsisches FG (EFG 1998, 1516)
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 15 Abs. 2,

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