( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 24.02.2000, Aktenzeichen: III R 80/97 



BFH – Aktenzeichen: III R 80/97

Urteil vom 24.02.2000


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, stellen als Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG dar. Abziehbar sind neben den Pflegekosten auch die Kosten, die auf die Unterbringung und Verpflegung entfallen, soweit es sich hierbei um gegenüber der normalen Lebensführung entstehende Mehrkosten handelt.

EStG §§ 33, 33a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2

Urteil vom 24. Februar 2000 - III R 80/97 -

Vorinstanz: FG Köln
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 33, EStG § 33a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2,

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 24.02.2000, Aktenzeichen: III R 80/97 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-24-02-2000-az-iii-r-8097

"BFH - 24.02.2000, III R 80/97" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN