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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 24.01.2008, Aktenzeichen: IV R 87/06 



BFH – Aktenzeichen: IV R 87/06

Urteil vom 24.01.2008


Leitsatz:Wird dem Gesellschafter einer Personengesellschaft eine (zusätzliche) Vergütung gewährt, die nicht durch Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, sondern durch das Bestreben veranlasst ist, ihn vorzeitig an noch nicht realisierten Gewinnen der Gesellschaft zu beteiligen, so handelt es sich um eine Entnahme des Gesellschafters.
Rechtsgebiete:AO, EStG
Vorschriften:AO § 164, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2,
Stichworte:Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme des Gesellschafters einer Personengesellschaft - Änderung eines unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen, als fehlerhaft erkannten Steuerverwaltungsaktes,
Verfahrensgang:FG Düsseldorf, 18 K 4866/03 F vom 13.06.2006

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