JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 24.01.2002, Aktenzeichen: XI R 43/99
| Leitsatz: | Leistet ein Arbeitgeber seinem (früheren) Arbeitnehmer wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine einmalige Abfindung und zur Überbrückung der Arbeitslosigkeit monatliche Ausgleichszahlungen, so sind diese Leistungen insgesamt auch dann im Jahr ihrer Zahlung tarifvergünstigt zu besteuern, wenn die Ausgleichszahlungen in einem späteren Veranlagungszeitraum fortgeführt werden. |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Vorschriften: | EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34, |
| Verfahrensgang: | FG Baden-Württemberg |
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