JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 24.01.2001, Aktenzeichen: X R 73/97
| Leitsatz: | BUNDESFINANZHOF Nimmt der Eigentümer für den Ausbau der eigengenutzten Wohnung im Jahr der Fertigstellung die Grundförderung nach § 10e Abs. 2 EStG in Anspruch, ist er für die Folgejahre nicht auf die Förderung nach § 10e EStG beschränkt, sondern kann stattdessen einen Abzugsbetrag nach § 7 FördG geltend machen. EStG § 10e Abs. 2 FördG § 7 Urteil vom 24. Januar 2001 - X R 73/97 Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt (EFG 1997, 1119) |
| Rechtsgebiete: | EStG, FördG |
| Vorschriften: | EStG § 10e Abs. 2, FördG § 7, |
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