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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 23.10.2002, Aktenzeichen: V R 68/01 



BFH – Aktenzeichen: V R 68/01

Urteil vom 23.10.2002


Leitsatz:Eine "Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften" i.S. des § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG 1993 liegt vor, wenn eine Mittelsperson einer Gesellschaft oder dem zukünftigen Gesellschafter die Gelegenheit zum Abschluss des Vertrags über den Erwerb eines Gesellschaftsanteils nachweist oder sonst das Erforderliche tut, damit der Vertrag über den Erwerb der Gesellschaftsanteile zustande kommt.

Keine Vermittlungsleistung erbringt ein Unternehmer, der einem mit dem Vertrieb von Gesellschaftsanteilen betrauten Unternehmer Abschlussvertreter zuführt und diese betreut.
Rechtsgebiete:UStG 1993, Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:UStG 1993 § 4 Nr. 8 Buchst. f, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5,
Verfahrensgang:FG München 14 K 270/99 vom 17.05.2001

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