( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 23.10.2002, Aktenzeichen: II R 81/00 



BFH – Aktenzeichen: II R 81/00

Urteil vom 23.10.2002


Leitsatz:Verpflichtet sich der Erbbauberechtigte in einem Erbbaurechtsbestellungsvertrag zur Errichtung eines bestimmten Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück sowie zu dessen ordnungsgemäßer Unterhaltung über die Gesamtlaufzeit des Erbbaurechts und erhält er bei Erlöschen des Erbbaurechts vom Grundstückseigentümer eine Entschädigung für das Gebäude in Höhe des Verkehrswerts, kommen die Verwendungen auf das Erbbaugrundstück regelmäßig dem Erbbauberechtigten dauerhaft zugute. In der Gebäudeherstellungsverpflichtung liegt deshalb regelmäßig keine Gegenleistung für die Bestellung des Erbbaurechts.
Rechtsgebiete:GrEStG, BewG, BGB
Vorschriften:GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 13 Abs. 1, BGB § 187 Abs. 1, BGB § 188 Abs. 2,
Verfahrensgang:FG Sachsen 6 K 1450/98 vom 19.09.2000

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 23.10.2002, Aktenzeichen: II R 81/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-23-10-2002-az-ii-r-8100

"BFH - 23.10.2002, II R 81/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN