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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 23.04.2002, Aktenzeichen: IX R 101/00 



BFH – Aktenzeichen: IX R 101/00

Urteil vom 23.04.2002


Leitsatz:Ein Steuerpflichtiger kann für ein Kind, das zum Zeitpunkt der Anschaffung der Wohnung zu seinem Haushalt gehörte, die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG unabhängig davon beanspruchen, ob das Kind nach Bezug der ihm unentgeltlich überlassenen Wohnung weiterhin zu seinem Haushalt gehört.
Rechtsgebiete:EigZulG
Vorschriften:EigZulG § 9 Abs. 5 Satz 2,
Verfahrensgang:FG Rheinland-Pfalz

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