JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 23.04.2002, Aktenzeichen: IX R 101/00
| Leitsatz: | Ein Steuerpflichtiger kann für ein Kind, das zum Zeitpunkt der Anschaffung der Wohnung zu seinem Haushalt gehörte, die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG unabhängig davon beanspruchen, ob das Kind nach Bezug der ihm unentgeltlich überlassenen Wohnung weiterhin zu seinem Haushalt gehört. |
| Rechtsgebiete: | EigZulG |
| Vorschriften: | EigZulG § 9 Abs. 5 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | FG Rheinland-Pfalz |
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