( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 23.02.2005, Aktenzeichen: VII R 63/03 



BFH – Aktenzeichen: VII R 63/03

Urteil vom 23.02.2005


Leitsatz:1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners ist die Feststellung einer vor Insolvenzeröffnung mit einem Einspruch angefochtenen und im Prüfungstermin vom Insolvenzverwalter bestrittenen Steuerforderung durch Aufnahme des unterbrochenen Einspruchsverfahrens zu betreiben. Aufgrund der bereits festgesetzten Steuer kommt der Erlass eines Feststellungsbescheides nach § 251 Abs. 3 AO 1977 in einem solchen Fall nicht mehr in Betracht.

2. Ist eine Steuerforderung gegenüber dem Insolvenzverwalter durch eine Einspruchsentscheidung bestandskräftig festgestellt worden, fehlt einer Klage auf Feststellung, dass die Finanzbehörde den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis wirksam und bestandskräftig als Insolvenzforderung gegenüber dem Insolvenzverwalter festgestellt hat, das Feststellungsinteresse.
Rechtsgebiete:AO 1977, InsO
Vorschriften:AO 1977 § 251 Abs. 3, InsO § 180 Abs. 2, InsO § 185,
Verfahrensgang:FG Düsseldorf 6 K 130/02 F vom 19.08.2003

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 23.02.2005, Aktenzeichen: VII R 63/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-23-02-2005-az-vii-r-6303

"BFH - 23.02.2005, VII R 63/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN