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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 22.10.2002, Aktenzeichen: VII R 56/00 



BFH – Aktenzeichen: VII R 56/00

Urteil vom 22.10.2002


Leitsatz:1. Eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, der ein mangels Bekanntgabe nicht wirksam gewordener Steuerbescheid und damit kein wirksamer Vollstreckungstitel und kein Leistungsgebot zugrunde liegt, ist (entgegen der früheren Rechtsprechung des Senats) nicht nichtig, sondern (anfechtbar) rechtswidrig.

2. Die in § 249 Abs. 1 und § 254 Abs. 1 AO 1977 genannten Vollstreckungsvoraussetzungen sind besondere, unabdingbare Statthaftigkeitsvoraussetzungen einer rechtmäßigen Vollstreckung, deren Fehlen bei Beginn der Vollstreckungshandlungen zu einem --auch durch Nachholung der Voraussetzungen während des Vollstreckungsverfahrens-- nicht heilbaren Rechtsfehler und bei Anfechtung zur ersatzlosen Aufhebung der dennoch ausgebrachten Vollstreckungsmaßnahme führt.
Rechtsgebiete:AO 1977
Vorschriften:AO 1977 § 124 Abs. 1, AO 1977 § 125 Abs. 1, AO 1977 § 249 Abs. 1, AO 1977 § 254 Abs. 1,
Verfahrensgang:FG Baden-Württemberg 1 K 93/94 vom 03.11.1998

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