JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 22.09.2004, Aktenzeichen: III R 48/02
| Leitsatz: | Erwirbt ein Ehegatte von seinem verstorbenen Ehegatten infolge Erbfalls den Miteigentumsanteil an der gemeinsamen Wohnung hinzu und wird Alleineigentümer, kann er nach der Neuregelung durch das HBeglG 2004 Eigenheimzulage bis zum Ende des Förderzeitraums für das gesamte Objekt erhalten, auch wenn er bereits für ein anderes Objekt eine Förderung in Anspruch genommen hatte. Entfällt wegen Aufgabe der Eigennutzung die Voraussetzung für die weitere Inanspruchnahme der Eigenheimzulage, kann er hinsichtlich des nicht ausgenutzten Förderzeitraums die Eigenheimzulage aber nicht für ein Folgeobjekt beanspruchen. Für diesen Fall gilt der Ausschluss der Objektverbrauchsregelung in § 6 Abs. 2 Satz 4 EigZulG nicht. |
| Rechtsgebiete: | EigZulG, EStG |
| Vorschriften: | EigZulG § 6 Abs. 1, EigZulG § 6 Abs. 2 Satz 1, EigZulG § 6 Abs. 2 Satz 4, EStG § 10e, EStG § 26 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | Schleswig-Holsteinisches FG 5 K 75/02 vom 23.09.2002 |
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