( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 21.11.2000, Aktenzeichen: IX R 2/96 



BFH – Aktenzeichen: IX R 2/96

Urteil vom 21.11.2000


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Ein geschlossener Immobilienfonds, für den interessierte Kapitalanleger mit dem Versprechen von Einkommensteuerminderungen durch Verlustzuweisungen geworben und nach dessen Ergebnisvorschau die Kapitaleinlagen im Wesentlichen durch Steuerersparnisse finanziert werden, ist jedenfalls dann als Verlustzuweisungsgesellschaft zu beurteilen, wenn der Fonds aufgrund einer absehbaren maßgebenden Überschuldung nicht dauerhaft überlebensfähig ist und (daher) mit einem Ausscheiden seiner Gesellschafter zu einem Zeitpunkt rechnen muss, zu dem nach der Konzeption des Fonds kein Gesamtüberschuss erzielt werden kann.

EStG § 2 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1

Urteil vom 21. November 2000 - IX R 2/96 -

Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz (EFG 1997, 749)
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 2 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1,

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 21.11.2000, Aktenzeichen: IX R 2/96 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-21-11-2000-az-ix-r-296

"BFH - 21.11.2000, IX R 2/96" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN