JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 21.11.2000, Aktenzeichen: IX R 2/96
| Leitsatz: | BUNDESFINANZHOF Ein geschlossener Immobilienfonds, für den interessierte Kapitalanleger mit dem Versprechen von Einkommensteuerminderungen durch Verlustzuweisungen geworben und nach dessen Ergebnisvorschau die Kapitaleinlagen im Wesentlichen durch Steuerersparnisse finanziert werden, ist jedenfalls dann als Verlustzuweisungsgesellschaft zu beurteilen, wenn der Fonds aufgrund einer absehbaren maßgebenden Überschuldung nicht dauerhaft überlebensfähig ist und (daher) mit einem Ausscheiden seiner Gesellschafter zu einem Zeitpunkt rechnen muss, zu dem nach der Konzeption des Fonds kein Gesamtüberschuss erzielt werden kann. EStG § 2 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1 Urteil vom 21. November 2000 - IX R 2/96 - Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz (EFG 1997, 749) |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Vorschriften: | EStG § 2 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, |
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