( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 21.04.2005, Aktenzeichen: III R 10/03 



BFH – Aktenzeichen: III R 10/03

Urteil vom 21.04.2005


Leitsatz:1. Setzt das FA die Investitionszulage im Hinblick auf den noch nicht feststehenden Abschlusszeitpunkt der Investition vorläufig fest, hat es bei der endgültigen Festsetzung zwischenzeitliche, die vorläufige Festsetzung betreffende Gesetzesänderungen (Verkürzung des Investitionszeitraums) zu berücksichtigen.

2. Wird der gesetzliche Investitionszeitraum verlängert, nachdem der Investor die Investitionsentscheidung getroffen und den Antrag auf Investitionszulage gestellt hat, die Verlängerung aber vor der endgültigen Festsetzung der Investitionszulage aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen wieder rückgängig gemacht, verletzt diese rückwirkende Gesetzesänderung jedenfalls dann kein von Verfassungs wegen geschütztes Vertrauen des Investors, wenn er im Hinblick auf die ursprüngliche Verlängerung des Investitionszeitraums seine Disposition nicht geändert hat.
Rechtsgebiete:AO 1977, GG, InvZulG 1991/1993, InvZulG 1996
Vorschriften:AO 1977 § 119 Abs. 1, AO 1977 § 125 Abs. 1, AO 1977 § 165 Abs. 1, AO 1977 § 165 Abs. 2, GG Art. 20 Abs. 3, InvZulG 1991/1993 § 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, InvZulG 1996 § 3 Satz 1 Nr. 3,
Verfahrensgang:FG Sachsen-Anhalt 1 K 793/98 vom 25.06.2001

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 21.04.2005, Aktenzeichen: III R 10/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-21-04-2005-az-iii-r-1003

"BFH - 21.04.2005, III R 10/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN