JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 21.04.1999, Aktenzeichen: II R 5/97
| Leitsatz: | BUNDESFINANZHOF Wohnungen sind auch dann nicht von der Grundsteuer befreit, wenn sie einer gemeinnützigen Körperschaft gehören und von dieser zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden. Räume, die objektiv als Wohnung zu beurteilen sind, verlieren diese Eigenschaft nicht dadurch, daß ihre Überlassung zu Wohnzwecken im Rahmen einer pflegerischen und therapeutischen Gesamtkonzeption erfolgt. GrStG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 5 Urteil vom 21. April 1999 - II R 5/97 - Vorinstanz: Niedersächsisches FG (EFG 1997, 558) |
| Rechtsgebiete: | GrStG |
| Vorschriften: | GrStG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, GrStG § 5, |
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