JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 21.03.2007, Aktenzeichen: II R 67/05
| Leitsatz: | Ist Gegenstand der Übereignungsverpflichtung ein unerschlossenes Grundstück und verpflichtet sich der Grundstücksverkäufer, der gleichzeitig Erschließungsträger i.S. des § 124 Abs. 1 BauGB ist, gegenüber dem Erwerber zur Grundstückserschließung nach Maßgabe des mit der Gemeinde geschlossenen Erschließungsvertrags, gehört das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung. |
| Rechtsgebiete: | GrEStG, BauGB |
| Vorschriften: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1, BauGB § 123 Abs. 1, BauGB § 124 Abs. 1, |
| Stichworte: | Das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung eines unerschlossenen Grundstücks stellt keine grunderwerbsteuerliche Gegenleistung dar, |
| Verfahrensgang: | Niedersächsisches FG 7 K 561/02 vom 07.09.2005 |
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"BFH - 21.03.2007, II R 67/05" © JuraForum.de — 2003-2012
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