( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 21.01.2004, Aktenzeichen: XI R 3/03 



BFH – Aktenzeichen: XI R 3/03

Urteil vom 21.01.2004


Leitsatz:1. Der Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist erfüllt, wenn der Gehilfe dem Haupttäter, der sog. Schwarzgeschäfte tätigt, die Tat dadurch erleichtert, dass dieser annehmen kann, auch in der Buchführung des Gehilfen nicht in Erscheinung zu treten.

2. Bei einer vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist die Inanspruchnahme des Gehilfen als Haftungsschuldner auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen als ermessensgerecht nach § 102 FGO anzusehen; die Vorprägung der Ermessensentscheidung durch die Teilnahme an der Steuerhinterziehung ist nicht nur für die Inanspruchnahme dem Grunde nach, sondern auch für die Inanspruchnahme der Höhe nach gegeben.
Rechtsgebiete:AO, FGO, StGB
Vorschriften:AO § 5, AO § 71, AO § 191, FGO § 102, StGB § 27,
Verfahrensgang:FG Münster 4 K 3180/98 E vom 11.11.2002
FG Münster 4 K 3180/98 U vom 11.11.2002

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 21.01.2004, Aktenzeichen: XI R 3/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-21-01-2004-az-xi-r-303

"BFH - 21.01.2004, XI R 3/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN