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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 20.12.2001, Aktenzeichen: V R 81/99 



BFH – Aktenzeichen: V R 81/99

Urteil vom 20.12.2001


Leitsatz:1. Ein Unternehmer, der die einer Gemeinde nach Landesrecht obliegende Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung einschließlich der Errichtung der dafür benötigten Bauwerke übernimmt und dafür u.a. einen vertraglichen Anspruch auf die Förderungsmittel erlangt, die der Gemeinde zustehen, erbringt eine steuerbare Leistung an die Gemeinde.

2. Ein für Rechnung der Gemeinde vom Land an den Unternehmer gezahlter Investitionszuschuss für die Errichtung einer Kläranlage ist Entgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG 1993) und kein echter Zuschuss.
Rechtsgebiete:UStG 1993
Vorschriften:UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 10 Abs. 1 Satz 2, UStG 1993 § 10 Abs. 1 Satz 3,
Verfahrensgang:FG Schleswig-Holstein

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