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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 20.11.2003, Aktenzeichen: IV R 5/02 



BFH – Aktenzeichen: IV R 5/02

Urteil vom 20.11.2003


Leitsatz:1. Die vermögensverwaltende Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer.

2. Die (sachliche) Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft beginnt mit Aufnahme ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit.

3. Die Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft ist nicht von der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr abhängig.
Rechtsgebiete:GewStG, EStG
Vorschriften:GewStG § 2 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2,
Verfahrensgang:FG Hessen 8 K 2822/00 vom 08.11.2001

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