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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 20.06.2007, Aktenzeichen: X R 13/06 



BFH – Aktenzeichen: X R 13/06

Urteil vom 20.06.2007


Leitsatz:1. Der Abzug von Aufwendungen, die steuerlich "wie Sonderausgaben" zu behandeln sind, setzt eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus.

2. Im öffentlichen Interesse geleistete Zuschüsse Privater mindern die Abzugsbeträge nach § 10f EStG.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 7i Abs. 1 Satz 7, EStG § 10f Abs. 1 Satz 1,
Stichworte:Steuerbegünstigung nach §§ 7i, 10f EStG - Zuschüsse Privater zu Aufwendungen für eigene Wohnzwecke - Wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen - Kein Wahlrecht bei Eigennutzung des Gebäudes,
Verfahrensgang:FG Baden-Württemberg 3 K 307/02 vom 09.02.2006

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