( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 20.04.2006, Aktenzeichen: III R 1/05 



BFH – Aktenzeichen: III R 1/05

Urteil vom 20.04.2006


Leitsatz:1. Durchgehandelte und erschlossene Objekte sind gleichermaßen Zählobjekte für die Bestimmung des gewerblichen Grundstückshandels; hinsichtlich der sog. Drei-Objekt-Grenze sind sie zu addieren.

2. Gewerblicher Grundstückshandel kann auch vorliegen, wenn auf die Veräußerung des ersten Objektes eine mehr als zweijährige inaktive Phase folgt, in der die späteren Grundstücksgeschäfte noch nicht konkret absehbar sind und während der keine Grundstücke im Umlaufvermögen gehalten werden.

3. Eine Erklärung über den Gewerbesteuermessbetrag ist --bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist-- auch dann abzugeben, wenn sich die Gewerblichkeit der ersten Veräußerung erst rückblickend aus dem Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften in späteren Jahren ergibt.
Rechtsgebiete:AO 1977, EStG, GewStG, GewStDV
Vorschriften:AO 1977 § 169 Abs. 2, AO 1977 § 170 Abs. 1, AO 1977 § 184 Abs. 1 Satz 3, EStG § 15 Abs. 2, GewStG § 2 Abs. 1, GewStG § 14 Satz 2, GewStG § 14a, GewStG § 18, GewStDV § 25 Abs. 1 Nr. 1,
Stichworte:Gewerblicher Grundstückshandel: durchgehandelte und erschlossene Objekte sind hinsichtlich der sog. Drei-Objekt-Grenze zu addieren, inaktive Phase, Abgabe der Erklärung über den Gewerbesteuermessbetrag bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist, Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer,
Verfahrensgang:FG Rheinland-Pfalz 3 K 2843/01 vom 22.09.2004

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 20.04.2006, Aktenzeichen: III R 1/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-20-04-2006-az-iii-r-105

"BFH - 20.04.2006, III R 1/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN