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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 20.04.2004, Aktenzeichen: IX R 5/02 



BFH – Aktenzeichen: IX R 5/02

Urteil vom 20.04.2004


Leitsatz:Erwirbt ein Miterbe entgeltlich den Erbteil eines anderen Miterben, so entstehen ihm insoweit Anschaffungskosten für ein zum Nachlass gehörendes Grundstück, die dazu führen, dass der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks nach § 23 EStG a.F. steuerbar ist, wenn es innerhalb der Spekulationsfrist von nicht mehr als zwei Jahren seit Erwerb des Erbteils veräußert wird.
Rechtsgebiete:EStG 1990
Vorschriften:EStG 1990 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a,
Verfahrensgang:FG Niedersachsen 8 K 655/99 vom 23.10.2001

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