( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 19.06.2002, Aktenzeichen: III R 28/99 



BFH – Aktenzeichen: III R 28/99

Urteil vom 19.06.2002


Leitsatz:Auf Unterhaltsleistungen, die der Unterhaltsverpflichtete als außergewöhnliche Belastung geltend macht, ist die Rente des Unterhaltsberechtigten nur anteilig gemäß § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG anzurechnen, wenn der Unterhaltsberechtigte zusammen mit bedürftigen, einkommenslosen Angehörigen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt und bei der Ermittlung der Leistungen nach dem BSHG für die Haushaltsgemeinschaft die Rente des Unterhaltsberechtigten als Einkommen der Haushaltsgemeinschaft behandelt wird. Der anrechenbare Anteil bestimmt sich nach der Zahl der Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, für die Leistungen nach dem BSHG gewährt werden.
Rechtsgebiete:BSHG, EStG
Vorschriften:BSHG § 16, EStG § 33a Abs. 1,
Verfahrensgang:FG Köln 2 K 6079/98 vom 15.04.1999

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 19.06.2002, Aktenzeichen: III R 28/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-19-06-2002-az-iii-r-2899

"BFH - 19.06.2002, III R 28/99" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN