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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 19.03.2009, Aktenzeichen: V R 50/07 



BFH – Aktenzeichen: V R 50/07

Urteil vom 19.03.2009


Leitsatz:Ein nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG insgesamt steuerfreier einheitlicher Grundstücksumsatz kann nicht nur bei der Veräußerung eines bereits bebauten Grundstücks vorliegen, sondern auch dann, wenn derselbe Veräußerer in zwei getrennten Verträgen ein Grundstück veräußert und die Pflicht zur Erstellung eines schlüsselfertigen Büro- und Geschäftshauses übernimmt. Leistungsgegenstand ist in diesem Fall ein noch zu bebauendes Grundstück.
Rechtsgebiete:UStG
Vorschriften:UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 4 Nr. 9 Buchst. a, UStG § 15a,
Stichworte:Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines unbebauten Grundstücks und Vereinbarung von Bauleistungen, Entstehung der Steuerschuld, Zulässigkeit eines Zwischenurteils, Entscheidungserheblichkeit von Vorfragen,
Verfahrensgang:FG Hamburg, 6 K 200/05 vom 29.05.2007

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