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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 19.02.2004, Aktenzeichen: VI R 135/01 



BFH – Aktenzeichen: VI R 135/01

Urteil vom 19.02.2004


Leitsatz:1. Ein privat angeschaffter und in der privaten Wohnung aufgestellter PC kann ein Arbeitsmittel i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG sein. Eine private Mitbenutzung ist unschädlich, soweit sie einen Nutzungsanteil von etwa 10 v.H. nicht übersteigt.

2. Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind aufzuteilen. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG steht einer solchen Aufteilung nicht entgegen.

3. Die Peripherie-Geräte einer PC-Anlage sind regelmäßig keine geringwertigen Wirtschaftsgüter i.S. des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 6 Abs. 2 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2,
Verfahrensgang:FG Rheinland-Pfalz 5 K 1249/00 vom 24.09.2001

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