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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 19.01.2005, Aktenzeichen: X R 23/04 



BFH – Aktenzeichen: X R 23/04

Urteil vom 19.01.2005


Leitsatz:Der für die steuerliche Anerkennung einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen erforderliche Rechtsbindungswille muss sich auf sämtliche für einen Versorgungsvertrag typusprägenden Leistungen --Sach- und Barleistungen-- beziehen. Insoweit sind Abweichungen des tatsächlich Durchgeführten vom Vereinbarten steuerschädlich.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, EStG § 12,
Verfahrensgang:Niedersächsisches FG 14 K 117/98 vom 18.11.2002

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