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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 18.12.2008, Aktenzeichen: V R 80/07 



BFH – Aktenzeichen: V R 80/07

Urteil vom 18.12.2008


Leitsatz:1. Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung.

2. Eine solche Tätigkeit begründet daher --unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen-- die Unternehmereigenschaft des Betreibers, auch wenn dieser daneben nicht anderweitig unternehmerisch tätig ist.

3. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks ist unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zu gewähren.
Rechtsgebiete:UStG, UStR 2005, Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:UStG § 2 Abs. 1 S. 1, UStG § 2 Abs. 1 S. 3, UStG § 15, UStR 2005 Abschn. 18 Abs. 4 S. 1, UStR 2005 Abschn. 18 Abs. 4 S. 2, UStR 2005 Abschn. 18 Abs. 4 S. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 2,
Stichworte:Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Veräußerung von Strom, der mit einem von einer Privatperson betriebenen Blockheizkraftwerk erzeugt wurde - Beurteilung der Unternehmereigenschaft - Nachhaltige Erzielung von Einnahmen,
Verfahrensgang:FG Niedersachsen, 16 K 12/07 vom 27.09.2007

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