( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 18.09.2003, Aktenzeichen: V R 62/02 



BFH – Aktenzeichen: V R 62/02

Urteil vom 18.09.2003


Leitsatz:1. Berufsbildende Einrichtungen sind Einrichtungen, die Leistungen erbringen, die ihrer Art nach den Zielen der Berufsaus- oder der Berufsfortbildung dienen. Sie müssen spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die zur Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten notwendig sind.

2. Eine "Jagdschule", die Schulungen zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung durchführt, ist keine allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtung i.S. des § 4 Nr. 21 UStG 1993/1999. Eine Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift kommt daher nicht in Betracht.
Rechtsgebiete:UStG 1993/1999, Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:UStG 1993/1999 § 4 Nr. 21, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i,
Verfahrensgang:FG Niedersachsen 5 K 713/01 vom 31.10.2002

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 18.09.2003, Aktenzeichen: V R 62/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-18-09-2003-az-v-r-6202

"BFH - 18.09.2003, V R 62/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN