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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 17.12.2003, Aktenzeichen: I R 99/01 



BFH – Aktenzeichen: I R 99/01

Urteil vom 17.12.2003


Leitsatz:Räumt ein Grundstückseigentümer einem Unternehmen zum Betrieb einer Deponie gegen Entgelt das Recht ein, das betreffende Grundstück mit Abfall zu verfüllen, wird das Grundstück und nicht ein vom Grund und Boden verselbständigtes Wirtschaftsgut "Auffüllrecht" vermietet oder verpachtet, weshalb eine Hinzurechnung der gezahlten Beträge zum Gewinn des Deponiebetreibers aus Gewerbebetrieb und des Teilwerts des Verfüllrechts zum Einheitswert des Betriebsvermögens nach § 8 Nr. 7 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 GewStG 1991 ausscheidet.
Rechtsgebiete:GewStG 1991
Vorschriften:GewStG 1991 § 8 Nr. 7 Satz 1, GewStG 1991 § 12 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1,
Verfahrensgang:FG Köln 7 K 2947/98 vom 23.08.2001

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