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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 17.07.2008, Aktenzeichen: X R 40/07 



BFH – Aktenzeichen: X R 40/07

Urteil vom 17.07.2008


Leitsatz:Eine Veräußerung i.S. des § 16 EStG liegt auch dann vor, wenn der Übertragende als selbständiger Unternehmer nach der Veräußerung des (Teil-)Betriebs für den Erwerber tätig wird.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 15, EStG § 16, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1,
Stichworte:Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Unternehmens bei anschließendem Tätigwerden des Veräußerers für den Erwerber,
Verfahrensgang:FG Düsseldorf, 12 K 5766/04 E vom 20.04.2007

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