JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 17.07.2001, Aktenzeichen: IX R 50/98
| Leitsatz: | 1. § 7h EStG berechtigt bei einer Personengesellschaft, die von der Vorschrift erfasste Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt hat, nur den Gesellschafter, nicht die Gesellschaft, die erhöhten Absetzungen in Anspruch zu nehmen. 2. Scheidet ein Gesellschafter nach der Sanierung aus der Gesellschaft aus und übernehmen die übrigen Gesellschafter dessen Anteil (Anwachsung), so sind jedem der verbliebenen Gesellschafter nur in Höhe seiner ursprünglichen Beteiligung begünstigte Herstellungskosten zuzurechnen. |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Vorschriften: | EStG § 7a Abs. 7, EStG § 7h Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | FG Baden-Württemberg |
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