( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 17.07.2001, Aktenzeichen: IX R 50/98 



BFH – Aktenzeichen: IX R 50/98

Urteil vom 17.07.2001


Leitsatz:1. § 7h EStG berechtigt bei einer Personengesellschaft, die von der Vorschrift erfasste Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt hat, nur den Gesellschafter, nicht die Gesellschaft, die erhöhten Absetzungen in Anspruch zu nehmen.

2. Scheidet ein Gesellschafter nach der Sanierung aus der Gesellschaft aus und übernehmen die übrigen Gesellschafter dessen Anteil (Anwachsung), so sind jedem der verbliebenen Gesellschafter nur in Höhe seiner ursprünglichen Beteiligung begünstigte Herstellungskosten zuzurechnen.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 7a Abs. 7, EStG § 7h Abs. 1,
Verfahrensgang:FG Baden-Württemberg

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 17.07.2001, Aktenzeichen: IX R 50/98 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-17-07-2001-az-ix-r-5098

"BFH - 17.07.2001, IX R 50/98" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN