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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 17.04.2002, Aktenzeichen: X R 8/00 



BFH – Aktenzeichen: X R 8/00

Urteil vom 17.04.2002


Leitsatz:Verpachtet der Besitzunternehmer alle wesentlichen Betriebsgrundlagen nach Beendigung einer unechten qualifizierten Betriebsaufspaltung an ein fremdes Unternehmen, so steht ihm das nach ständiger Rechtsprechung des BFH bei der Betriebsverpachtung im Ganzen eröffnete Verpächterwahlrecht zu.
Rechtsgebiete:EStG, FGO
Vorschriften:EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 3, FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5, FGO § 119 Nr. 6,
Verfahrensgang:FG Schleswig-Holstein

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