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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 17.03.2004, Aktenzeichen: II R 3/01 



BFH – Aktenzeichen: II R 3/01

Urteil vom 17.03.2004


Leitsatz:1. Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht erfüllt als Rechtsverzicht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. § 25 Abs. 1 ErbStG steht der Tatbestandsmäßigkeit nicht entgegen.

2. Eine Doppelerfassung des Nießbrauchsrechts --sowohl bei der Nichtberücksichtigung als Abzugsposten nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG als auch beim späteren Verzicht des Berechtigten-- ist bei der Besteuerung des Nießbrauchsverzichts durch den Abzug des bei der Besteuerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstandes tatsächlich unberücksichtigt gebliebenen (Steuer-)Werts des Nutzungsrechts von der Bemessungsgrundlage (Steuerwert) für den Rechtsverzicht zu beseitigen.
Rechtsgebiete:ErbStG, AO 1977
Vorschriften:ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 25 Abs. 1, AO 1977 § 163,
Verfahrensgang:FG Nürnberg IV 84/2000 vom 09.11.2000

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