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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 16.11.2005, Aktenzeichen: VI R 157/98 



BFH – Aktenzeichen: VI R 157/98

Urteil vom 16.11.2005


Leitsatz:Leistet ein Arbeitgeber einen Zuschuss zu einer zweitägigen Betriebsveranstaltung in eine im Übrigen von den Arbeitnehmern unterhaltene Gemeinschaftskasse, so stellt diese Zuwendung keinen Arbeitslohn dar, wenn der Zuschuss die für die Annahme von Arbeitslohn bei Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen maßgebliche Freigrenze nicht überschreitet.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1,
Verfahrensgang:FG München 8 K 3591/94 vom 24.05.1996

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