JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 16.03.2000, Aktenzeichen: IV R 3/99
| Leitsatz: | BUNDESFINANZHOF Einigen sich der Steuerpflichtige und das FA auf die zusätzliche Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit innerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens und übersehen sie bei ihrer Einigung, dass der streitige Betrag in dem angefochtenen Bescheid bereits als Verlust bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb berücksichtigt war, so liegt eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht des FA nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit, was die Annahme einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit ausschließt. AO 1977 § 129 Urteil vom 16. März 2000 - IV R 3/99 - Vorinstanz: FG Münster |
| Rechtsgebiete: | AO 1977, BFHEntlG |
| Vorschriften: | AO 1977 § 129, BFHEntlG Art. 1 Nr. 8, |
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