JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 16.01.2007, Aktenzeichen: IX R 69/04
| Leitsatz: | 1. Die Befristung des (dinglichen) Nießbrauchs führt zivilrechtlich zu dessen Erlöschen kraft Gesetzes, die des (schuldrechtlichen) Nutzungsrechts zur Beendigung der Rechtswirkungen dieses Rechtsgeschäfts. Das gilt jedoch dann nicht, wenn ein Fortbestehen des (schuldrechtlichen) Nutzungsrechts ausdrücklich oder konkludent auch für den Zeitraum nach Ablauf der (Bedingungs-)Frist vereinbart wird. 2. Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung (Gesamtsozialversicherung) sind --bei eigenem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegen die Versorgungseinrichtung-- als Arbeitslohn mit ihrer Abführung durch den Arbeitgeber gegenwärtig zugeflossen. |
| Rechtsgebiete: | AO 1977, EStG |
| Vorschriften: | AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1, |
| Stichworte: | Befristung und Fortbestehen eines Nießbrauchs, Arbeitnehmeranteile als zugeflossener Arbeitslohn, |
| Verfahrensgang: | FG Münster 1 K 6434/01 E vom 16.06.2004 |
Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 16.01.2007, Aktenzeichen: IX R 69/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BFH - 16.01.2007, IX R 69/04" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum