JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 15.10.1998, Aktenzeichen: III R 75/97
| Leitsatz: | BUNDESFINANZHOF Überträgt ein als Einzelunternehmer tätiger Handelsvertreter einen Teil der ihm obliegenden Tätigkeiten auf eine von ihm und seiner Ehefrau gegründete GmbH (Untervertretung), deren Geschäftsführer er und seine Frau sind, liegt darin kein Gestaltungsmißbrauch. Dies gilt jedenfalls dann, wenn für diese Gestaltung außersteuerliche Gründe maßgebend sind und der Handelsvertreter bei den übertragenen Tätigkeiten nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter der GmbH auftritt. AO 1977 § 42 Urteil vom 15. Oktober 1998 - III R 75/97 - Vorinstanz: Niedersächsisches FG (EFG 1998, 342) |
| Rechtsgebiete: | AO 1977 |
| Vorschriften: | AO 1977 § 42, |
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