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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 15.03.2000, Aktenzeichen: VIII R 82/98 



BFH – Aktenzeichen: VIII R 82/98

Urteil vom 15.03.2000


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

1. Eine Betriebsaufspaltung liegt regelmäßig nicht vor, wenn nur einer der beiden Geschäftsführer einer Besitz-GbR an der Betriebs-GmbH beteiligt ist.

2. Eine faktische Beherrschung der Besitz-GbR durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer setzt voraus, dass die anderen Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Beschlussfassung über die Angelegenheiten der Gesellschaft keinen eigenen geschäftlichen Willen entfalten können. Ein auf schuldrechtlichen Rechtsbeziehungen beruhender wirtschaftlicher Druck genügt hierfür regelmäßig nicht.

GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2
EStG § 15 Abs. 2

Urteil vom 15. März 2000 - VIII R 82/98 -

Vorinstanz: Niedersächsisches FG (EFG 1999, 428)
Rechtsgebiete:GewStG, EStG
Vorschriften:GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 2,

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