JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 14.10.2004, Aktenzeichen: VI R 82/02
| Leitsatz: | Unterhält ein unverheirateter Arbeitnehmer am Ort des Lebensmittelpunkts seinen Haupthausstand, so kommt es für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung nicht darauf an, ob die ihm dort zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten den bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung gerecht werden. |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Vorschriften: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, |
| Verfahrensgang: | FG München 1 K 3262/00 vom 21.08.2002 |
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