JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 14.07.2004, Aktenzeichen: I R 57/03
| Leitsatz: | Übernimmt eine Kapitalgesellschaft die Kosten einer Veranstaltung, zu der ihr Geschäftsführer und mittelbarer Gesellschafter aus Anlass seines Geburtstags eingeladen hat, so sind ihre sich hieraus ergebenden Aufwendungen vGA. Das gilt unabhängig von der Anzahl der eingeladenen Personen und von der Höhe der Aufwendungen und auch dann, wenn die Teilnehmer der Veranstaltung überwiegend Arbeitnehmer der Gesellschaft sind. |
| Rechtsgebiete: | KStG |
| Vorschriften: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | FG Baden-Württemberg 3 K 119/99 vom 11.07.2002 |
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"BFH - 14.07.2004, I R 57/03" © JuraForum.de — 2003-2012
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