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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 13.11.2007, Aktenzeichen: VII R 61/06 



BFH – Aktenzeichen: VII R 61/06

Urteil vom 13.11.2007


Leitsatz:1. Das FA kann einen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Haftungsschuldners unterbrochenen Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids sowohl gegenüber dem Insolvenzverwalter als auch gegenüber dem Schuldner aufnehmen.

2. Im Falle der Aufnahme des Rechtsstreits durch das FA wandelt sich das ursprüngliche Anfechtungsverfahren in ein Insolvenzfeststellungsverfahren, mit dem gegenüber dem Insolvenzverwalter die Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle begehrt werden kann.
Rechtsgebiete:AO, InsO
Vorschriften:AO § 74 Abs. 1, InsO § 179 Abs. 1, InsO § 180 Abs. 2, InsO § 184 Satz 2, InsO § 185 Satz 2,
Stichworte:Aufnahme eines durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreits durch das FA - Haftungsgrund nach § 74 Abs. 1 Satz 1 AO - Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO,
Verfahrensgang:FG Düsseldorf, 11 K 2025/06 F vom 12.10.2006

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