JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 13.11.1997, Aktenzeichen: V R 140/93
| Leitsatz: | BUNDESFINANZHOF Eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG 1980 liegt auch dann vor, wenn in einem Folgejahr die rechtliche Beurteilung der Verwendungsumsätze im Erstjahr als unzutreffend erkannt worden ist, die Steuerfestsetzung des Abzugsjahres jedoch unabänderbar ist. Es können nur solche Änderungsgründe berücksichtigt werden, deren Voraussetzungen mit Ablauf dieses Folgejahres verwirklicht waren. UStG 1980 § 15a Abs. l, 4 Urteil vom 13. November 1997 - V R 140/93 Vorinstanz: Niedersächsisches FG |
| Rechtsgebiete: | UStG |
| Vorschriften: | UStG 1980 § 15a Abs. l, 4, |
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