JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 13.10.1998, Aktenzeichen: VIII R 46/95
| Leitsatz: | BUNDESFINANZHOF Verpachtet der Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft ein ihm gehörendes Wirtschaftsgut unmittelbar an die Betriebskapitalgesellschaft, ist die Zuordnung dieses Wirtschaftsguts zum Sonderbetriebsvermögen II davon abhängig, ob sein Einsatz in der Betriebs-GmbH durch den Betrieb der Besitzpersonengesellschaft oder durch die anderweitige (betriebliche oder private) Tätigkeit des Gesellschafters veranlaßt ist. Der Wert des Wirtschaftsguts und seine Bedeutung für die Betriebsführung der Betriebs-GmbH sind keine geeigneten Kriterien für die Zuordnung zu dem einen oder anderen Interessenbereich. EStG § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2 Urteil vom 13. Oktober 1998 - VIII R 46/95 - Vorinstanz: FG Düsseldorf |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Vorschriften: | EStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, |
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