( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 13.07.2006, Aktenzeichen: V R 57/04 



BFH – Aktenzeichen: V R 57/04

Urteil vom 13.07.2006


Leitsatz:1. Umsätze im Überweisungsverkehr liegen nur vor, wenn die betreffende Leistung im Großen und Ganzen eigenständig ist, eine Übertragung von Geldern bewirkt und zu rechtlichen und finanziellen Änderungen führt.

2. Hierzu reicht die Erbringung einer rein materiellen oder technischen Leistung nicht aus.

3. Die Abgrenzung richtet sich danach, ob die Verantwortung des Leistenden sich nicht nur auf technische Aspekte, sondern auf die spezifischen und wesentlichen Elemente eines solchen Umsatzes erstreckt. Allein die Übertragung der Angaben auf den von den Banken übermittelten körperlichen Belegen für die EDV-mäßige Bearbeitung erfüllt die unter 1. genannten Voraussetzungen nicht.

4. Entscheidend ist die Art der Leistung; ob der Kunde oder die Bank Leistungsempfänger ist und wem gegenüber abgerechnet wird, ist ohne Bedeutung.
Rechtsgebiete:UStG 1993
Vorschriften:UStG 1993 § 4 Nr. 8 Buchst. d, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3,
Stichworte:Gewinnzurechnung nach § 15a Abs. 3 EStG, Gesetzlicher Beteiligtenwechsel, Klagebefugnis und Beiladung bei Verfahren über die Feststellung eines verrechenbaren Verlusts nach § 15a Abs. 4 EStG,
Verfahrensgang:FG Brandenburg 1 K 1097/01 vom 24.01.2003

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 13.07.2006, Aktenzeichen: V R 57/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-13-07-2006-az-v-r-5704

"BFH - 13.07.2006, V R 57/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN