( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 12.11.2008, Aktenzeichen: XI R 46/07 



BFH – Aktenzeichen: XI R 46/07

Urteil vom 12.11.2008


Leitsatz:Bietet ein (Umzugs-)Unternehmen seinen Kunden an, von ihm verkaufte Umzugskartons in verwertbarem Zustand gegen ein bestimmtes Entgelt zurückzunehmen, und machen die Kunden davon Gebrauch, ist die Bemessungsgrundlage für die ursprüngliche Lieferung nicht zu berichtigen. Vielmehr liegt eine selbständige sog. Rücklieferung vor.
Rechtsgebiete:UStG, Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:UStG § 3 Abs. 1, UStG § 17 Abs. 1, UStG § 17 Abs. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil C Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil C Abs. 3,
Stichworte:Rücknahme verkaufter Umzugskartons gegen Entgelt, Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage für die ursprüngliche Lieferung, Keine Anwendbarkeit der Sonderregelungen für bepfandete Gegenstände, Abgrenzung zwischen Rückgängigmachung einer Lieferung und selbständiger Rücklieferung,
Verfahrensgang:FG Berlin, 2 K 5450/03 vom 15.11.2006

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 12.11.2008, Aktenzeichen: XI R 46/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-12-11-2008-az-xi-r-4607

"BFH - 12.11.2008, XI R 46/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN