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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 12.04.2007, Aktenzeichen: VI R 6/02 



BFH – Aktenzeichen: VI R 6/02

Urteil vom 12.04.2007


Leitsatz:1. Die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage führt beim Arbeitnehmer auch dann zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Ablösungsbetrag auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Übernahme der Pensionsverpflichtung an einen Dritten gezahlt wird.

2. Der Ablösungsbetrag unterliegt als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 3 EStG 1990.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 11 Abs. 1, EStG i.d.F. des StRG 1990 § 34 Abs. 3,
Stichworte:Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer Pensionszusage auch bei Übernahme der Pensionsverpflichtung durch einen Dritten und Tarifermäßigung für Ablösungsbetrag,
Verfahrensgang:FG Rheinland-Pfalz 2 K 2605/00 vom 25.09.2001

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