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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 12.02.2009, Aktenzeichen: V R 85/07 



BFH – Aktenzeichen: V R 85/07

Urteil vom 12.02.2009


Leitsatz:Für vor dem 1. Januar 2005 ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern führen, die nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden ("Umlaufvermögen"), besteht auch unter Berücksichtigung von Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG.
Rechtsgebiete:UStG 1999, Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:UStG 1999 § 15a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 20,
Stichworte:Auch nach Gemeinschaftsrecht kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG für vor 2005 erworbenes Umlaufvermögen - Keine für die Annahme einer Analogie erforderliche Regelungslücke - Ermessensspielraum des Gesetzgebers bei der Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht,
Verfahrensgang:FG Niedersachsen, 16 K 226/07 vom 22.10.2007

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