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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 12.01.2006, Aktenzeichen: V R 3/04 



BFH – Aktenzeichen: V R 3/04

Urteil vom 12.01.2006


Leitsatz:1. Erstattet der erste Unternehmer in einer Leistungskette dem Endverbraucher einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage für den Umsatz des ersten Unternehmers (an seinen Abnehmer der nächsten Stufe). Der erste Unternehmer hat deshalb den für seinen Umsatz geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen.

2. Preisnachlässe, die dem Abnehmer von Reiseleistungen vom Reisebüro für eine von ihm lediglich vermittelte Reise gewährt werden, mindern die Bemessungsgrundlage des Umsatzes der vom Reisebüro dem Reiseveranstalter gegenüber erbrachten Vermittlungsleistung.
Rechtsgebiete:UStG 1993, Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:UStG 1993 § 10 Abs. 1, UStG 1993 § 14 Abs. 2, UStG 1993 § 17 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil C Abs. 1,
Verfahrensgang:FG Brandenburg 1 K 1387/02 vom 25.11.2003

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