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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 11.12.2007, Aktenzeichen: VII R 1/07 



BFH – Aktenzeichen: VII R 1/07

Urteil vom 11.12.2007


Leitsatz:Überträgt ein Ehegatte das Eigentum an einem Grundstück und zugleich den ihm gegen die kreditgebende Bank aus der Sicherungsabrede zustehenden Rückgewähranspruch an den anderen Ehegatten, der die auf dem Grundstück lastenden Grundschulden übernimmt, ist bei der Ermittlung des Wertes der unentgeltlichen Zuwendung nach § 278 Abs. 2 AO der Rückgewähranspruch in Höhe der bereits getilgten Darlehensschulden werterhöhend zu berücksichtigen.
Rechtsgebiete:AO, AnfG, FGO
Vorschriften:AO § 278 Abs. 2, AnfG § 3 Abs. 1, FGO § 76,
Stichworte:Wert der unentgeltlichen Zuwendung nach § 278 Abs. 2 AO - Schenkung unter Ehegatten,
Verfahrensgang:FG Rheinland-Pfalz, 1 K 2794/04 vom 15.02.2006

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