JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 11.11.2008, Aktenzeichen: IX R 14/07
| Leitsatz: | Erklärt der Berichterstatter ausdrücklich auch im Namen seiner Senatskollegen im Rahmen mehrerer eingehend begründeter Berichterstatterschreiben, die Klage werde Erfolg haben, so stellt es eine Verletzung des rechtlichen Gehörs wie auch der Anforderungen an ein faires Gerichtsverfahren dar, wenn das FG die Klage nach einem Wechsel des Berichterstatters ohne einen entsprechenden Hinweis an den Kläger abweist. |
| Rechtsgebiete: | FGO, GG |
| Vorschriften: | FGO § 96 Abs. 2, FGO § 119, GG Art. 103 Abs. 1, |
| Stichworte: | Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Klageabweisung ohne vorherigen Hinweis nach Wechsel des Berichterstatters - Wirksamkeit eines Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Wechsel in der Besetzung des Gerichts, |
| Verfahrensgang: | FG Baden-Württemberg, 7 K 71/02 vom 13.09.2006 |
Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 11.11.2008, Aktenzeichen: IX R 14/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BFH - 11.11.2008, IX R 14/07" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum